Anders als bei Anwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern, gibt es für Unternehmensberater keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, oder auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung genannt. Soviel zu den Unterschieden. Was aber alle genannten Berufsgruppen eint, ist die Haftung bei Vermögensschäden, die im Rahmen der jeweiligen beruflichen Tätigkeit entstehen können. Und dass auch mit dem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe!
Dies ist eine oft unterschätzte Risikoquelle, gegen die Sie sich und Ihr Unternehmen mit einer entsprechenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung absichern können.
Da es für Unternehmensberater, wie gesagt, keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Berufshaftpflicht gibt, besteht auch keine Mindest-Versicherungssumme. Jedoch sollte diese sich in ihrer Höhe an Art und Umfang Ihrer Mandate orientieren – hier ist eine gezielte Risikoanalyse hinsichtlich möglicher Schadensfälle unabdingbar.
Wir von Hoesch & Partner haben uns auf dem Gebiet der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung u.a. für Unternehmensberater spezialisiert und unser Spezialisten-Team berät Sie gerne mit all unserer Erfahrung, wenn es darum geht auch für Ihr Unternehmen eine maßgeschneiderte Lösung zu finden – Lassen Sie uns einmal darüber sprechen! Dazu laden wir Sie herzlich zu einem persönlichen Gespräch ein, oder wir kommen ganz einfach zu Ihnen!
Wir freuen uns auf Sie – Seien Sie versichert!



„Guter Rat ist teuer“, heisst es im Volksmund, doch auch wenn sich der Rat als weniger gut herausstellt, kann das unter Umständen teuer werden. Das gilt insbesondere für Angehörige jener Berufsgruppen, die in beratender Funktion tätig sind, wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater.