Die VSH für Unternehmensberater – kein „Muss“ aber ein „Sollte“!

Vermögensschadenhaftpflicht UnternehmensberaterAnders als bei Anwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern, gibt es für Unternehmensberater keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, oder auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung genannt. Soviel zu den Unterschieden. Was aber alle genannten Berufsgruppen eint, ist die Haftung bei Vermögensschäden, die im Rahmen der jeweiligen beruflichen Tätigkeit entstehen können. Und dass auch mit dem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe!

Dies ist eine oft unterschätzte Risikoquelle, gegen die Sie sich und Ihr Unternehmen mit einer entsprechenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung absichern können.

Da es für Unternehmensberater, wie gesagt, keine gesetzlichen Vorgaben  hinsichtlich der Berufshaftpflicht gibt, besteht auch keine Mindest-Versicherungssumme. Jedoch sollte diese sich in ihrer Höhe an Art und Umfang Ihrer Mandate orientieren – hier ist eine gezielte Risikoanalyse hinsichtlich möglicher Schadensfälle unabdingbar.

Wir von Hoesch & Partner haben uns auf dem Gebiet der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung u.a. für Unternehmensberater spezialisiert und unser Spezialisten-Team berät Sie gerne mit all unserer Erfahrung, wenn es darum geht auch für Ihr Unternehmen eine maßgeschneiderte Lösung zu finden – Lassen Sie uns einmal darüber sprechen! Dazu laden wir Sie herzlich zu einem persönlichen Gespräch ein, oder wir kommen ganz einfach zu Ihnen!

Wir freuen uns auf Sie – Seien Sie versichert!

 

Kümmern Sie sich um die Steuer – wir halten so lange das Steuer!

Berufshaftpflicht SteuerberaterDie Steuer, und insbesondere die alljährliche Steuererklärung sind für einen Großteil der Deutschen ein leidiges Thema, da kaum einer einen Durchblick hat im Dschungel der Steuerklassen, Freibeträge und Pauschalen – da ist man froh, wenn man einen guten Steuerberater zur Seite hat!

Doch was macht einen „guten“ Steuerberater eigentlich aus? Für viele Mandanten bemisst sich der Grad der „Güte“ wohl nach dem Grad des „Erfolgs“. So kann es sein, dass sich die Erwartungshaltung so mancher Mandanten mit der Realität nicht vereinbaren lassen. Und genau diese falsche Erwartungshaltung birgt mitunter auch Risiken für den Steuerberater.

Fällt beispielsweise die erhoffte Steuerrückzahlung in Höhe und Umfang aus Sicht des Mandanten enttäuschend aus, machen einige ihrer Enttäuschung Luft, indem sie ihren Steuerberater zum Sündenbock machen und versuchen diesen zur Rechenschaft zu ziehen, frei nach dem Motto:

„Wenn bei der Steuer schon nichts zu holen ist, hol‘ ich es mir eben vom Steuerberater!“

Genau in solchen Fällen ist es gut, wenn Sie als Steuerberater sich in Sachen Berufshaftpflicht-Versicherung im Vorfeld gut beraten lassen haben! Wir von Hoesch & Partner haben uns auf die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung u.a. für Steuerberater spezialisiert und wissen daher genau worauf es ankommt, wenn es darum geht auch für Ihre Kanzlei eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.

Und im Schadensfall sorgen wir dafür, dass Sie Sich weiter um die Steuer kümmern können, während wir Ihnen das Steuer halten, und Ihre Kanzlei somit auf Kurs – Seien Sie versichert!

Bei allem, was Recht ist – auch Berater sollten gut beraten sein!

Berufshaftpflicht Rechtsanwalt„Guter Rat ist teuer“, heisst es im Volksmund, doch auch wenn sich der Rat als weniger gut herausstellt, kann das unter Umständen teuer werden. Das gilt insbesondere für Angehörige jener Berufsgruppen, die in beratender Funktion tätig sind, wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater.

Wohl nicht zuletzt deswegen ist für diese Berufsgruppen eine Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung obligatorisch. Die Mindest-Versicherungssumme beläuft sich dabei auf 250.000,- Euro und kann, je nach Rechtsform in welcher der Beruf ausgeübt wird, auch bei bis zu 2,5 Mio. Euro liegen.
Soviel zu den gesetzlichen Gegebenheiten – doch wie in allen Bereichen des Lebens können die nur einen Rahmen schaffen, welchen es an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen gilt. Wichtig ist es dabei eine gute Risikoanalyse in Hinblick auf mögliche Schadensfälle zu erstellen.

Und dann gibt es noch jene Mandate, bei denen die Versicherungssumme aufgrund Ihres Umfangs (Streitwert, Verfahrensgegenstand) nicht ausreicht, und der Mandant einen Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz verlangt. In diesen Fällen gibt es – zusätzlich zur allgemeinen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – die Möglichkeit einer Einzelfall- Objektversicherung und bezieht sich auf das einzelne Mandat.

Aber auch hinsichtlich der Vertragslaufzeit gibt es einiges zu beachten. In der Regel beträgt diese zwischen 1-3 Jahren, wobei viele Versicherer bei einer längeren Vertragslaufzeit Rabatte von bis zu 10 % gewähren.

Letztlich kommt es, wie so oft einfach nur auf die richtige Beratung an! Wir bei Hoesch & Partner verfügen über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und beraten Sie gerne, um auch für Ihr Unternehmen eine maßgeschneiderte Lösung auszuarbeiten.